Clubs als Anlagen kultureller Zwecke: Wie ändern wir die Baunutzungsverordnung?

Es kommt Bewegung in eine längst überfällige Debatte: Die Bundestagsfraktionen von LINKEN und GRÜNEN arbeiten und fordern in jüngsten Anträgen im Deutschen Bundestag an einer geänderten Einstufung von Clubs in der Baunutzungsverordnung, welche kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen. Künftig sollten diese Musikspielstätten als sogenannte Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke eingestuft und nicht mehr als Vergnügungsstätten behandelt werden.

Rechtlich kämen mit diesem ersten Schritt Musikclubs einer Anerkennung und Wertschätzung als Kultureinrichtungen näher, wie sie Opern- und Theaterhäusern, Konzertsäle sowie Programmkinos seit je her genießen.

Parallel zum Bundestagsgeschehen entsteht auch auf Länderebene zu diesem Ziel eine Dynamik: Rot-Rot-Grün greift in Berlin in einem eigenen Antrag eine Initiative des Landesverbands der CDU auf, um Clubs in der Hauptstadt künftig als Anlagen kultureller Zwecke anzusehen und sich in einer Bundesratsinitiative für eine Reform der BauNVO für die Anerkennung auf Bundesebene einzusetzen.

Doch wie ließe sich diese Form der Anerkennung auf Bundesebene in der Gesetzgebungspraxis bewerkstelligen? Welche Folgen hätten eine neue Systematik in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)? Wo liegen die Grenzen zwischen Kultureinrichtung und Vergnügungsstätte? Darf künftig auch im Wohngebiet getanzt werden? Diese und weitere Fragen debattieren wir mit Politiker*innen auf Bundes- und Landesebene.

Info

Teilnehmer*innen:

Erhard Grundl | GRÜNE , MdB, Sprecher für Kulturpolitik
Caren Lay | LINKE, MdB, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik
Christian Goiny | CDU, MdA Sprecher für Haushalt und Medien Berlin
Bernhard Daldrup | SPD, MdB, Obmann des Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (angefragt)
Dr. Wolfgang Hopp | ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamburg

Moderation: Thore Debor | Clubkombinat Hamburg e.V., LiveKomm AG Kulturraumschutz

Sprache: deutsch

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